Code of Conduct
Die Brand Gruppe mit ihren Produkten der Marken BRAND, VACUUBRAND und VITLAB ist weltweit in Laboren der Biowissenschaften, der Pharmazie, der Chemie, der Prozessanalytik und der erneuerbaren Energie zu Hause. Mit ca. 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit entwickeln, produzieren und vertreiben wir hochwertige und innovative Laborgeräte, Life-Science Consumables sowie Vakuumpumpen und -systeme. Der Hauptsitz der Unternehmensgruppe befindet sich in Wertheim, Deutschland. Weitere Standorte der Brand Gruppe sind Frankfurt am Main, Großostheim, Essex (Connecticut), Shanghai, Huzhou, Mumbai, London und Schiltigheim (Strasbourg).
Als mittelständisches Familienunternehmen sind wir verpflichtet, grundlegende Menschenrechte zu achten, ethische Geschäftspraktiken zu fördern und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Unser Engagement für diese Prinzipien ist nicht nur eine Frage der Gesetzeskonformität, sondern ist ein wesentlicher Teil unsere Werte und Überzeugungen. Aus diesem Grund sind wir auch Mitglied des UN Global Compact.
Mit diesem Code of Conduct (Grundsatzerklärung) unterstreichen wir unser Engagement für:
+ die Achtung der Menschenrechte;
+ den Schutz der Umwelt und den verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen;
+ die Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz in unseren geschäftlichen Transaktionen;
+ die Förderung des fairen Wettbewerbes;
+ die Einhaltung der Ziele der Exportkontrolle;
+ die Förderung des Miteinanders.
Dieser Code of Conduct ist bindend für alle Unternehmen der Brand Gruppe an allen Standorten und für alle Geschäftsbereiche. Wir verpflichten uns nicht nur selbst auf die Einhaltung und Förderung dieser Grundsätze, sondern erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern (vgl. Supplier Code of Conduct).
Wir sind von den positiven Auswirkungen der Einhaltung und Förderung dieser Grundsätze, die weit über die Grenzen unseres Unternehmens hinausreichen überzeugt. Gemeinsam können wir zu einer gerechteren, nachhaltigeren Welt für heutige und zukünftige Generationen beitragen.
Achtung der Menschenrechte
+ Wir unterstützen die Einhaltung der UN-Menschenrechtscharta und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)* und achten strikt darauf, dass unser unternehmerisches Handeln nicht zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt. Als Mitglied des UN Global Compact erkennen wir die zehn Prinzipien für verantwortungsvolles Handeln in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung an.
+ Wir dulden keine Kinderarbeit. Es werden grundsätzlich keine Personen unterhalb des jeweiligen, gesetzlichen Mindestalters für Arbeitnehmer beschäftigt. Insbesondere wird ein Beschäftigungsalter von 15 Jahren nicht unterschritten, sofern keine Ausnahmen gemäß den Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation (insbesondere Art. 6 des Übereinkommens Nr. 138) gelten.
+ Wir verurteilen jegliche Art von Zwangsarbeit, Sklaverei oder andere Art der Herrschaftsausübung oder Unterdrückung durch Ausbeutung und Erniedrigung im Arbeitsumfeld.
+ Wir tolerieren keinerlei Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz und die persönliche Würde sowie die Privatsphäre aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ohne Vorbehalte respektiert.
+ Wir fördern Chancengleichheit und Gleichbehandlung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, politischer Überzeugung, Religion und Weltanschauung, Gesundheitsstatus, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität.
+ Wir sorgen für eine faire und angemessene Entlohnung unserer Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter, bei der der gesetzlich festgelegte, jeweilige nationale Mindestlohn in keinem Fall unterschritten wird. Wir halten uns an die nationalen, gesetzlichen Regeln zur Arbeitszeit und stellen sicher, dass Arbeitspausen eingehalten und bezahlter Erholungsurlaub gewährleistet wird.
* Übereinkommen Nr. 138 vom 26.06.1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung; Übereinkommen Nr. 182 vom 17.06.1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit Übereinkommen Nr. 29 vom 28.06.1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit; Protokoll vom 11.06.2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- und Pflichtarbeit; Übereinkommen Nr. 105 vom 25.06.1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit; Übereinkommen Nr. 100 vom 29.06.1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte; Übereinkommen Nr. 111 vom 25.06.1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf; Übereinkommen Nr. 87 vom 09.07.1948, in der Fassung vom 26.06.1961 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts; Übereinkommen Nr. 98 vom 01.07.1949, in der Fassung vom 26.06.1961 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechts und des Rechts zu Kollektivverhandlungen;
Internationaler Pakt vom 19.12.1966 über bürgerliche und politische Rechte Internationaler Pakt vom 19.12.1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
+ Wir übernehmen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsumfeld und bei der Arbeitsplatzgestaltung. Es werden gezielte Vorsorgemaßnahmen getroffen, um Risiken zu begrenzen und Unfälle und das Entstehen von Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagementsystem, das regelmäßige Schulungen in Arbeitssicherheit beinhaltet, wird unterhalten und gefördert.
+ Die Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird uneingeschränkt anerkannt und Mitglieder in Arbeitsorganisationen oder Gewerkschaften werden weder bevorteilt noch benachteiligt.
+ Wir lehnen jeglichen Einsatz von Gewalt, Folter, Erniedrigung und die Verletzung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit durch private oder staatliche Sicherheitskräfte zum Schutze unseres unternehmerischen Handelns ab.
Wir respektieren unsere Umwelt
Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den Prinzipien der nachhaltigen, zukunftsverträglichen und zukunftsorientierten Entwicklung von Produkten unter Einbeziehung der Kreislaufwirtschaft, mit dem Ziel, dass auch künftige Generationen die Möglichkeit der freien Entwicklung und Entfaltung behalten.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Umweltbilanz zu verbessern, indem wir Treibhausgasemissionen, Energie- und Wasserverbrauch sowie Abfallmengen reduzieren.
Wir sind uns bewusst, dass sich die Handhabung und die Verarbeitung bestimmter Stoffe, wie persistent organischer Schadstoffe und Abfälle negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken kann. Wir halten die internationalen Übereinkommen zur Reduzierung negativer Umwelteinflüsse, u.a. das Minamata Übereinkommen der Vereinten Nationen sowie dessen Konkretisierung durch europäische Gesetze, das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP) sowie das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle ein.
Wir lehnen jegliche Gewalt und Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Abbau bestimmter Mineralien in Konfliktregionen ab. Wir glauben an die Bedeutung von transparenten Lieferketten und unterstützen die Ziele der Responsible Minerals Initiative (RMI). Wir erwarten daher von unseren Lieferanten, dass sie ihre Rohstoffe ausschließlich aus verantwortungsvollen Quellen beziehen und die Einhaltung der Vorgaben gemäß Sec. 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act der USA (sog. Dodd Frank Act) und der Verordnung (EU) 2017/821 zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten propagieren. Es ist unser Ziel, dass sämtliches Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold, das wir verwenden, ausschließlich in den folgenden Fördergebieten gewonnen werden:
+ Minen und Schmelzereien außerhalb einer Konfliktregion oder
+ Minen und Schmelzereien, die durch eine unabhängige Drittpartei als konfliktfrei eingestuft wurden, wenn sie innerhalb einer Konfliktregion liegen.
Unsere Produktionsstandorte in Deutschland sind nach ISO 14001 für Umweltmanagement zertifiziert, und die BRAND GMBH + CO KG ist zusätzlich nach ISO 50001 für Energiemanagement zertifiziert.
Risikomanagement
Wir sehen es als Teil unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht an, potenzielle und tatsächliche menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen entlang unserer Wertschöpfungskette zu erkennen. Durch regelmäßige Lieferantenbewertungen identifizieren und steuern wir diese Risiken frühzeitig. Darüber hinaus arbeiten wir mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern zusammen, um die Einhaltung oben beschriebener und in unserem Supplier Code of Conduct niedergelegter Richtlinien und Standards zu fördern. Über unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen werden die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette Teil unserer Vereinbarungen mit unseren Lieferanten und sind von diesen zu beachten. Wir tauschen uns regelmäßig im Rahmen von branchenübergreifenden Initiativen in wettbewerbskonformer Weise zu aktuellen Themen der Sorgfaltspflicht in Lieferketten aus.
Abhilfemaßnahmen
Trotz unserer Bemühungen können wir nicht vollständig ausschließen, dass es innerhalb unseres Geschäftsbereiches oder innerhalb der Wertschöpfungskette zu potentiellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen kommen kann. In solchen Fällen arbeiten wir darauf hin, diese umgehend und angemessen zu beseitigen. Einem begründeten Verdacht oder konkretem Hinweis auf eine mögliche Menschenrechtsverletzung in der Brand Gruppe oder entlang unserer Wertschöpfungskette gehen wir sorgfältig und konsequent nach. Wir halten unsere Geschäftspartner dazu an, uns bei der Aufklärung von Verdachtsfällen zu unterstützen und vollumfänglich zu kooperieren. Abhängig von der Schwere der Verletzung und im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten behalten wir uns vor, geeignete Maßnahmen von der Aufforderung zur Beseitigung bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zu ergreifen.
Beschwerdeverfahren
Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen durch unsere Geschäftsaktivitäten effektiv vorzubeugen und wirksam Abhilfe zu schaffen. Über unser Beschwerdemanagementsystem, das einen Ombudsmann einschließt, können potenzielle Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltbelange jederzeit vertraulich und bei Bedarf anonym gemeldet werden. Alle gemeldeten Hinweise werden in einem dokumentierten, transparenten und fairen Prozess bearbeitet, und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen abgeleitet.
Berichterstattung
Im Rahmen unseres jährlichen Nachhaltigkeitsberichts gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) informieren wir die Öffentlichkeit über unsere Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit, Menschenrechte und Sorgfaltsprozesse. Wir fördern den offenen Dialog und das Feedback von Stakeholdern, einschließlich Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft, um Verantwortlichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Über den Bericht hinaus lassen wir unsere Nachhaltigkeitsleistung jährlich durch ein unabhängiges privates Unternehmen auditieren. Das in diesem Rahmen ermittelte Rating bewertet die Auswirkungen von Umwelt, Arbeits- und Menschenrechten, Ethik und nachhaltiger Beschaffung der operativen Unternehmen der Brand Gruppe.
Verantwortlichkeit
Für die Wahrnehmung und Einhaltung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist der Vorstand der Brand Gruppe verantwortlich. Eine regelmäßige und anlassbezogene interne Berichterstattung an den Vorstand der Brand Gruppe über menschenrechtsrelevante Ergebnisse unserer kontinuierlichen Risikoanalyse, Hinweise aus unserem Beschwerdemanagement und Informationen zu unseren Abhilfe- und Präventivmaßnahmen stellt sicher, dass stets Entscheidungen auf der Basis aktueller und vollständiger Informationen getroffen werden können. Für die operative Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den Bereichen Einkauf, Vertrieb und Personal sind die jeweiligen (Geschäftsbereichs-)Leiter verantwortlich.
Rechenschaftspflicht
Wir überprüfen und aktualisieren diese Erklärung regelmäßig, um Änderungen in unseren Geschäftsabläufen, den gesetzlichen Anforderungen und den gesellschaftlichen Erwartungen Rechnung zu tragen.
Wir stehen ein für Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz
Wir tolerieren keine Form von Korruption oder Bestechung, die sich durch das Angebot, die Gewährung, das Versprechen oder die Annahme von Vorteilen aller Art, nicht nur Geldzahlungen und geldwerte Vorteile, zeigt. Dies betrifft auch und insbesondere jegliche ungesetzliche Zahlungsangebote oder ähnliche Zuwendungen an Regierungsbeamte und andere Entscheidungsträger, um deren Entscheidungsfindung zu beeinflussen. Zur Risikominimierung schulen wir besonders exponierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer gesonderten Anti-Korruptionsschulung. Außerdem sind in unserer Richtlinie zur Verhinderung von Korruption Verhaltensanweisungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschrieben. Bei Verstoß gegen unsere Grundsätze und Verpflichtungen besteht eine Meldepflicht, sodass wir mögliche Verstöße ausnahmslos aufklären und weitere Maßnahmen zur Verhinderung eingeführt werden können.
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist von entscheidender Bedeutung für die Integrität unseres Unternehmens, das Wachstum der Wirtschaft und die Sicherheit der Gesellschaft.
Wir unterstützen den Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Aktivitäten. Wir prüfen risikobasiert die Identität unserer Geschäftspartner, verzichten auf Bargeschäfte und arbeiten bei Verdachtsmomenten mit staatlichen Behörden und internationalen Organisationen zusammen, um verdächtige Aktivitäten zu melden und zu bekämpfen.
Wir respektieren und schützen die Geschäftsgeheimnisse Dritter und erwarten, dass unsere Geschäftspartner unsere Geschäftsgeheimnisse ebenso respektieren und schützen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Entscheidungsträger sind verpflichtet, vertrauliche Geschäftsinformationen sowohl unserer eigenen Organisation als auch unserer Geschäftspartner vertraulich zu behandeln und Geheimhaltungspflichten einzuhalten.
Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Insiderhandel, die wir konsequent durchsetzen. Persönliche Interessenkonflikte sind bei geschäftlichen Entscheidungen zu vermeiden und es ist sicherzustellen, dass persönliche Interessen nicht im Widerspruch zu den Interessen des Unternehmens stehen.
Wir verpflichten uns, personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu verarbeiten. Wir respektieren die Privatsphäre unserer Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und anderer Betroffener und setzen uns dafür ein, dass ihre Daten nicht unbefugt offenbart, verändert oder missbraucht werden.
Unterstützung eines fairen Wettbewerbs
Ein fairer Wettbewerb ist das Herzstück einer dynamischen und gerechten Wirtschaft. Wir glauben fest daran, dass fairer Wettbewerb nicht nur den Unternehmen zugutekommt, sondern auch der Gesellschaft insgesamt.
In unserem Streben nach Fairness verpflichten wir uns zur Einhaltung der Grundsätze des rechtmäßigen, uneingeschränkten und fairen Wettbewerbs und der Achtung nationaler und internationaler anwendbarer Wettbewerbsgesetze.
Wir respektieren die einschlägigen kartellrechtlichen Bestimmungen und beteiligen uns nicht an Preisabsprachen, der Aufteilung von Kunden, Märkten oder Gebieten und Markt- oder Angebotsabsprachen. Wir machen keine Preisvorgaben und tauschen keine sensiblen/strategischen Informationen, wie Preise, Konditionen oder andere Informationen, die als Geschäftsgeheimnis einzustufen sind, mit unseren Wettbewerbern aus. Darüber hinaus setzen wir uns für die Förderung von Innovationen ein, die den Wettbewerb beleben und der Gesellschaft eine breite Auswahl an qualitativ hochwertigen Produkten und Dienstleistungen bieten.
Wir erkennen die Bedeutung des geistigen Eigentums als Treiber von Innovation und Kreativität an. Daher verpflichten wir uns, die Rechte des geistigen Eigentums Dritter zu respektieren und das uns anvertraute geistige Eigentum unserer Geschäftspartner zu schützen.
Bekenntnis zu den Zielen der Exportkontrolle
Wir sind uns unserer Verantwortung bei der Erfüllung der exportkontrollrechtlichen Ziele bewusst und bekennen uns ausdrücklich zur Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen.
Die Brand Gruppe, deren Konzern- und Geschäftsleitungen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich aktiv um eine Förderung des friedlichen Zusammenlebens.
Geschäftsvorgänge können hinsichtlich Bestimmungsland, Geschäftspartner, Güter oder Verwendungszweck exportkontrollrechtlichen Verboten, Beschränkungen oder Genehmigungsvorbehalten unterliegen.
Durch entsprechende Ausrichtung unserer Organisation, Abläufe und unternehmensinterne Vorgaben stellen wir die Einhaltung der anwendbaren exportkontrollrechtlichen Vorschriften sicher.
Unter anderem haben wir ein Innerbetriebliches Compliance Programm (ICP) implementiert und verpflichten unsere Geschäftspartner zur Einhaltung der exportkontrollrechtlichen Vorgaben.
Auch tolerieren wir in unserem Einflussbereich keine Form der Umgehung von Sanktionen und lassen uns in keiner Weise hierauf ein.
Bei Kenntniserlangung von Geschäftsbeziehungen, die den außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen, werden von uns umgehend geeignete Abhilfemaßnahmen, bis zum Abbruch der bestehenden Geschäftsbeziehung, getroffen.
Förderung des Miteinanders
An unseren Standorten möchten wir ein guter Nachbar und Teil der Gesellschaft sein, bestehende Rechte respektieren und auf die Bedürfnisse der lokalen Gemeinden und ihrer Einwohnerschaft eingehen. Wir schaffen Arbeitsplätze und tragen zur lokalen Wertschöpfung bei. Wir engagieren uns für einen offenen Austausch und Dialog zwischen der lokalen Bürgerschaft und der jeweiligen Standortleitung, um das Vertrauen in unsere Tätigkeiten zu stärken.
BRAND GMBH + CO KG